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Psychologische Hilfe
Frage: Psychologe - Psychotherapeut - Psychiater - wer ist eigentlich wer?
Antwort: Psychologe:
Titel "Psychologe" "[...] Die Berufsbezeichnung "Psychologe" darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen.

Durch das akademische Studium, das mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe), erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann.

Im Hauptstudium kann sich der Psychologe auf die Schwerpunke Klinische Psychologie und psychologische Behandlungsmethoden spezialisieren. Dabei erarbeitet sich der angehende Psychologe umfassende Kenntnisse über die seelisch-körperliche Gesundheit und Krankheit sowie die Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie. Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine dreijährige ganztägige oder eine fünfjährige berufsbegleitende psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe erhält die staatliche Berufszulassung (Approbation) als "Psychologischer Psychotherapeut". [...]"

Psychotherapeut:
Titel "Psychologischer Psychotherapeut" - Kurzform "Psychotherapeut" "[...] Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als "Psychotherapeut" bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kann die Grundausbildung auch in einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen. Alle drei haben zusätzlich zu ihrem "Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen.

Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.

Allerdings ist nur der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" (sowie die Kurzform "Psychotherapeut") geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind, diesen Titel zu führen, dürfen - ohne jede Zusatzausbildung(!) - in der Öffentlichkeit oder in der Werbung psychotherapeutische Behandlungen anbieten. Voraussetzung hierfür ist einzig und allein, dass sie die Zulassung nach dem "Heilpraktikergesetz" besitzen. [...]"

Psychiater:
Titel "Psychiater" "[...] Der Psychiater hat Medizin studiert. [...] Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert.

In dieser Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Krankheiten des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den sogenannten Psychopharmaka."

Titel "Ärztlicher Psychotherapeut" "Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" zu führen. Der so ausgebildete Arzt wird "Ärztlicher Psychotherapeut" genannt."
 
Links: Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen: http://www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml#wer
Weitere Informationen unter http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/98/doc/134.htm